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Wie häufig sind Suizide?

Das Thema Suizidgedanken ist in unserer Gesellschaft tabuisiert. Gerade weil es schwierig ist, über Suizidgedanken offen zu reden, kann ein Betroffener schnell den Eindruck gewinnen, dass er oder sie alleine mit der Problematik ist. Betrachtet man die statistischen Zahlen, wird schnell klar, dass Suizidgedanken keinen Seltenheitswert haben, sondern bei vielen Menschen im Verlauf ihres Lebens auftauchen. Für die Schweiz liegen folgende Zahlen und Schätzungen vor:

Suizidgedanken sind häufig

Man geht davon aus, dass sich im Lauf ihres Lebens etwa 18% bis 40% der Bevölkerung mit Suizidgedanken auseinandersetzen. Mehr darüber, wie es zu Suizidgedanken kommt lesen Sie hier.

Suizidversuche kommen bei Frauen häufiger vor als bei Männern

Nur ein Teil der Menschen mit Suizidgedanken macht auch tatsächlich einen Suizidversuch. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa jede 10. Person in der Schweiz in ihrem Leben mindestens einen Suizidversuch unternimmt. Pro Jahr sind das in der Schweiz etwa 15'000 bis 25’000 Suizidversuche, wobei nur etwa 10'000 Versuche erfasst und medizinisch behandelt werden. Tendenziell unternehmen mehr Frauen als Männer Suizidversuche. Das Risiko eines Suizidversuchs ist in der Altersgruppe von 15 bis 29 am höchsten. Besonders junge Frauen (20 bis 24 Jahre) haben ein erhöhtes Risiko, einen Suizidversuch zu unternehmen.

Suizide in der Schweiz und im Kanton Aargau

Pro Jahr kommt es in der Schweiz zu etwa 1’090 Suiziden (ohne durch Sterbehilfeorganisationen assistierte Suizide) – Das sind rund drei Suizide pro Tag. Suizide verursachen mehr Todesfälle als Verkehrsunfälle, Aids und Drogen zusammen. Etwa zwei Drittel aller vollendeten Suizide werden von Männern begangen.
Im Kanton Aargau sterben pro Jahr etwa 82 Personen durch Suizid (ohne assistierte Suizide).
Die Anzahl Suizide hat in den letzten Jahren eher abgenommen. Die begleiteten Suizide durch Sterbehilfeorganisationen nehmen zu.

Assistierte Suizide

Als assistierte Suizide bezeichnet man Suizide, welche mit der Begleitung von Sterbehilfeorganisationen vollzogen werden. In der Schweiz ist es gesetzlich erlaubt, stark leidende Menschen in den Tod zu begleiten, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. So muss die sterbewillige Person verstehen, was sie tut, also urteilsfähig sein. Sie muss sorgfältig geprüft haben, ob es für sie wirklich keinen anderen Weg gibt und darf nicht aus dem Affekt (heftige Gefühlsregung) handeln. Der Sterbewunsch muss dauerhaft und konstant sein und er darf nicht unter dem Einfluss von anderen Personen gefällt worden sein. Zudem muss die sterbewillige Person in der Lage sein, den Suizid eigenhändig auszuführen. Sterbehilfeorganisationen haben teilweise noch weitere Kriterien, nach denen sie entscheiden, ob sie einen Menschen in den Tod begleiten oder nicht. Es sind überwiegend körperlich schwer erkranke Menschen, die mit der Begleitung von Sterbehilfeorganisationen aus dem Leben scheiden. In der Schweiz wählten im Jahr 2013 etwas über 580 Personen diesen Tod, wobei die Mehrheit über 65 Jahre alt war. 

Weitere Informationen beim BAG

Das Bundesamt für Gesundheit stellt im Rahmen seines Auftrages, einen Aktionsplan Suizidprävention vorzulegen und umzusetzen weitere Daten und Informationen bereit.

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